RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege

  • RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege

    Das RAL-GZ 992/1 bescheinigt seit 1953 die Prozessbeherrschung in der gewerblichen Wäscherei, d. h. die einwandfreie und qualitativ hochwertige Wiederaufbereitung von Wäsche aus dem Haushalts- und Objektbereich, wie Hotellerie, Industrie und Handwerk. Bevor eine gewerbliche Wäscherei das RAL-GZ 992/1 führen darf, muss sie sich zunächst sechs Monate dem Überwachungs- und Kontrollsystem der Gütegemeinschaft unterwerfen und diesen Zeitraum mit einer positiven Beurteilung durch das mit der Überwachung betraute Forschungsinstitut Hohenstein beschließen.

  • RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis

    Um allen Kunden eine hygienische Alternative zur Bearbeitung von Wäsche bieten zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. 1986 das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche um ein Hygienezeugnis erweitert.
    Das Hygienezeugnis sieht zusätzlich zur Prozessbeherrschung nach RAL-GZ 992/1 die Einhaltung bestimmter hygienischer Anforderungen vor, die u. a. alle normativen Vorgaben abdecken. Nur Betriebe, die Hygienenachweis erbracht haben können das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. verliehen bekommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom unabhängigen Forschungszentrum Hohensteiner Institute laufend überwacht. Betriebe mit dem RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis erfüllen in jedem Fall die Vorgaben zur „Infektionsprävention in Heimen" vom September 2005, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (Robert- Koch-Institut) erstellt wurden.Dadurch sorgt das Hygienezeugnis für hygienische Sauberkeit aller Ihrer abgegebenen Wäsche.Das heißt: Sicherheit für alle, die großen Wert auf hygienische Wäschelieferungen legen.

  • RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben

    Um allen Kunden eine hygienische Alternative zur Bearbeitung von Wäsche bieten zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. 1986 das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche um ein Hygienezeugnis erweitert.
    Das Hygienezeugnis sieht zusätzlich zur Prozessbeherrschung nach RAL-GZ 992/1 die Einhaltung bestimmter hygienischer Anforderungen vor, die u. a. alle normativen Vorgaben abdecken. Nur Betriebe, die Hygienenachweis erbracht haben können das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. verliehen bekommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom unabhängigen Forschungszentrum Hohensteiner Institute laufend überwacht. Betriebe mit dem RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis erfüllen in jedem Fall die Vorgaben zur „Infektionsprävention in Heimen" vom September 2005, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (Robert- Koch-Institut) erstellt wurden.Dadurch sorgt das Hygienezeugnis für hygienische Sauberkeit aller Ihrer abgegebenen Wäsche.Das heißt: Sicherheit für alle, die großen Wert auf hygienische Wäschelieferungen legen.

  • RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben

    Das RAL-GZ 992/3 wird unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen vergeben und setzt bei den Mitgliedsbetrieben den Nachweis der Prozessbeherrschung sowie der geforderten strengen hygienischen Standards voraus, der über eine sechsmonatige Anwärterschaft hinweg überwacht wird. Die hygienischen Anforderungen sind annähernd so streng wie beim RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis und gewährleisten damit, dass von der Arbeitsbekleidung der Mitarbeiter und sonstigen verwendete Textilien keine Gefahr einer Kontamination der verarbeiteten Produkte ausgeht.
    Ein wichtiger Bestandteil der Gütesicherung ist die Überwachung des Qualitätsniveaus durch ständige Kontrollen. Die Prüfprinzipien im Sinne des Qualitätsmanagements. Die Gütesicherung nach RAL-GZ 992 ist vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden gemeinsam erarbeitet worden. Die Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft sehen interne und externe Audits vor. Interne Audits werden regelmäßig im Betrieb durchgeführt und im Kontrollbuch dokumentiert. Sie beinhalten zum Beispiel Sauberkeit und Fleckenreinheit, Weißgrad sowie die Trocknung der Wäsche. Bei den externen Audits handelt es sich um eine regelmäßige Prüfung durch ein vom RAL anerkanntes Institut inklusive Überprüfung des Kontrollbuchs.

  • RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen

    Das RAL-GZ 992/4 wird unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen vergeben und setzt bei den Mitgliedsbetrieben den Nachweis der Prozessbeherrschung sowie der geforderten strengen hygienischen Standards voraus, der über eine sechsmonatige Anwärterschaft hinweg überwacht wird. Die hygienischen Anforderungen sind so streng wie beim RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis und gewährleisten damit, dass die waschbare Bewohnernerwäsche schonend und ohne Gefahr einer Verschleppung von Krankheiten, die Hygiene in Senioreneinrichtungen unterstützt.

  • Europäisches Zertifikat

    Das Europäische Zertifikat sagt aus, dass die dem RAL-Hygienezeugnis zugrundeliegenden Güte- und Prüfbestimmungen auch das Qualitätssicherungssystem nach der europäischen Norm DIN EN 14065:2003 "Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien- Kontrollsystem Biokontamination" beinhaltet.
    Damit werden auch die Mindestanforderungen an Wäsche des Internationalen Food Standart (IFS), Punkt 3.2.2.5 erfüllt. Durch das RAL-Hygienezeugnis entspricht die Wäsche dem durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung festgelegten waschtechnischen und mikrobiologischen Qualitätsstandard für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und kann somit in das Hygienesicherungskonzept nach HACCP bzw. der Lebensmittelhygiene-Verordnung integriert werden.

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